Bestimmungen zum Gebrauch der Echter Vorteils-Karte

Nachfolgende Bestimmungen erkennt der Antragsteller durch Unterschrift auf dem Antragsformular an.

1. Erwerb/Gültigkeit

Die Echter-Vorteilskarte wird auf Antrag ausgestellt. Der Erwerb der Echter Vorteils-Karte ist kostenfrei. Es fallen weder laufende Gebühren noch Jahresbeiträge an. Die Echter Vorteils-Karte wird für den Inhaber ausgestellt, sie ist nicht übertragbar. Der Vertrag kommt zustande mit Anton Echter GmbH & Co.KG, Ernst Echter GmbH & Co.KG sowie Echter GmbH & Co.KG im Folgenden „Echter“ genannt. Die Echter Vorteils-Karte bleibt Eigentum von „Echter“. Nach Antragstellung wird die Echter Vorteils-Karte dem Antragsteller zugesandt. Nach Erhalt ist die Echter Vorteils-Karte auf dem dafür vorgesehenen Unterschriftsfeld vom Antragsteller zu unterzeichnen. Diese Unterschrift ist zugleich Unterschriftsmuster für die Unterzeichnung aller Echter-Belege. Die Echter Vorteils-Karte hat Gültigkeit in allen „Echter“ Filialen.

2. Funktionen

Die Vorteile der Echter-Vorteils-Karte sind dann nutzbar, wenn der Karteninhaber vor jeder Inanspruchnahme der Funktionen seine Echter-Vorteils-Karte an der Kasse vorlegt. Das Unternehmen behält sich vor, die Funktionen jederzeit ändern zu können, nachdem der Echter-Vorteilskarten-Kunde schriftlich benachrichtigt wurde.

- Der Inhaber ist berechtigt, seine Einkäufe in den Echter-Filialen über die Echter Vorteils-Karte durch Vorlage der Karte beim Einkauf an der Kasse erfassen zu lassen.

- Dem Inhaber der Echter-Vorteils-Karte wird für alle über die Echter Vorteils-Karte erfassten Einkäufe in den Echter Filialen ein Bonus gewährt (Ausnahmen siehe unten). Die Vorteilsvergütung beläuft sich auf

- 2% Bonus bei einem jährlichen Einkauf bis € 1.500,-

- 4% Bonus bei einem jährlichen Einkauf von mehr als € 1.500,-

Für die Vorteilsvergütung werden berücksichtigt:

- Bareinkäufe

- Einkäufe im EC-Lastschriftverfahren

- fristgerechte Überweisungen innerhalb von 3 Werktagen

- Auswahlen, die innerhalb von 3 Werktagen ab Abholung bezahlt werden

- Zahlungen mit Vorteilsscheck / Gutscheinen

Ausnahmen:

Ausgenommen von der Berücksichtigung für den Bonus sind:

- Erwerb von reduzierten Waren

- Erwerb von Gutscheinen/Guthabenkarten/Geschenktalern

- Dienstleistungen

- Zahlungen mit Kreditkarte

- Finanzierungskäufe.

Beträgt der Bonus innerhalb des Abrechnungszeitraums mindestens € 5,- dann wird der Bonus mit einem persönlich per Post zugesandten Vorteilsscheck einmal jährlich ausgestellt. Der Betrag wird unter Vorlage des Vorteilsschecks an der Kasse beim nächsten Einkauf verrechnet oder wahlweise bar ausgezahlt. Der Vorteilsscheck ist innerhalb eines Jahres einzulösen. Beträgt der Bonus innerhalb des Abrechnungszeitraumes weniger als € 5,- dann wird der Bonus in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen. Für das Bonussystem werden Ihre Einkaufsdaten in unserem System unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung gespeichert.

- Die Echter-Vorteils-Karte dient der Erleichterung von organisatorischen Abläufen bei Ihrem Einkauf (z.B. Auswahlen, Umtausch).

- Für Ehepartner/Partner des Hauptkarteninhabers können auf Antrag Zusatzkarten ausgestellt werden. Über die Zusatzkarte kann durch das Addieren von Einkaufsbeträgen innerhalb der Familie ein höherer Gesamt-Einkaufswert und damit eine höhere Bonus-Staffel erreicht werden. Voraussetzung ist, dass der Zusatzkarteninhaber in dem gleichen Haushalt wie der Hauptkarteninhaber lebt. Die Abrechnung der Vorteilsvergütung erfolgt über die Hauptkarte unter Zusammenfassung der über die Haupt/-Zusatzkarten erfassten Umsätze im Abrechnungszeitraum. Der Abrechnungszeitraum der Zusatzkarte entspricht dem der Hauptkarte, unabhängig vom Zeitpunkt der Ausstellung der Zusatzkarte.

3. Missbrauch/Verlust

Die missbräuchliche Verwendung der Echter-Vorteils-Karte kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Verlust der Echter Vorteils-Karte ist unverzüglich schriftlich zu melden an: Ernst Echter GmbH & Co.KG, Rathausplatz 9-11, 82362 Weilheim oder info@echter-mode.de Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verlusts verpflichtet sich Echter die Karte für die weitere Benutzung umgehend zu sperren. Der Karteninhaber haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche Benutzung nach der Verlustmeldung entstehen.

4. Eigentumsvorbehalt/Auszahlungsansprüche/Änderungsvorbehalt

Die gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Echter. Erfüllungsort ist Murnau oder Weilheim. Auszahlungsansprüche kann Echter mit Forderungen gegenüber dem Inhaber der Echter-Vorteils-Karte verrechnen. Der Karteninhaber verpflichtet sich, Änderungen in Bezug auf Namen, Adresse unverzüglich Echter schriftlich mitzuteilen (Kontakt siehe Punkt 3.) Echter ist berechtigt, die Bedingungen für das Bonusprogramm zu ändern. Die Änderungen wird Echter dem Kunden schriftlich postalisch oder per E-Mail rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Monate vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der Änderungen, mitteilen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung angegebenen Frist von mindestens zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich per Post oder Email an die in der Änderungsmitteilung angegebene Adresse, so wird die Änderung gegenüber dem Kunden wirksam. 5. Kündigung Sie können die Kundenkarte jederzeit schriftlich kündigen (Kontakt siehe Punkt 3.) Das angesparte Guthaben kann an der Kasse ausbezahlt werden. Echter behält sich das Recht vor, die Echter-Vorteils-Karte ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen.